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§ 1 Allgemeines
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt. Deckscheine bzw. Kopie des Abstammungsnachweises ist unbedingt bei der ersten Besamung einzureichen. Die Deckscheine werden den Züchtern sowie dem zuständigen Verband nach beglichener Deckgeldrechnung am Ende der Decksaison zugesandt. Ebenfalls ist das Deckgeld nebst den Kosten für den Samenversand zu zahlen. Die Zahlung sollte daher in bar oder per Scheck erfolgen. Das Deckgeld kann auch auf das unten angegebene Konto überwiesen werden. Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 31.Juli.

§ 2 Samenversand
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Samengewinnung sowie Abgabe und Versand erfolgt über die Besamungsstation Holzeder.

Ihre Samenbestellung können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr aufgeben. Samenversand ist auch am Samstag und Sonntag möglich, wobei mit einem Aufschlag der Kurierfirma zu rechnen ist. Die Kosten für den Samenversand werden gesondert /direkt von der Kurierfirma berechnet und werden zu Selbstkosten für den Züchter (Entrichtung an die Kurierfirma).

Es besteht die Möglichkeit den Samen bei der Hengststation Holzeder selbst abzuholen.

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
- gewünschter Hengst
- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers, Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
- genaue Versandanschrift, Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters. Die Kosten für den Versand außerhalb Deutschlands sind vorab zu erfragen.

Versandkosten innerhalb Deutschland: Frischsamen 35,00 €
Versandkosten nach Österreich: Frischsamen 45,00 €

Die Versandbehälter und Samenverwendungsnachweise sind bitte umgehend an die Deckstation zurückzusenden. Jeder nicht innerhalb von zwei Wochen (bei TG-Behältern von einer Woche) zurückgesandte Behälter wird in Rechnung gestellt. Die Hengststation haftet nicht für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenhalter. Es sollten daher nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer die Besamung vornehmen.

Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Sollte eine Stute nach der zweiten Rosse nicht tragend geworden sein, ist eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen. Sollte die Stute nach der dritten Besamung noch nicht aufgenommen haben, wird für die vierte und nächsten Besamungen 50,00 Euro pro Besamung verrechnet.

§ 3 Bonus
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Bei mehreren Stuten werden Rabatte auf Nachfrage individuell gewährt.

§ 4 Haftung
Der Eigentümer/Besitzer der Stute versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet sich, Vanessa Theresa Oppowa und von ihm beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung der Hengststation für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz und/ oder Arglist und/ oder grobe Fahrlässigkeit der Hengststation oder von ihr beauftragter Dritter beruhen, und/oder Personenschäden betroffen sind. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Ansprüche des Stutenhalters binnen eines Jahres verjähren. Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind etwaige Schadensersatzansprüche, die auf mindestens grobem Verschulden oder mindestens fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

§ 5 Deutsches Recht
Sollte der Stuten- oder Fohlenbesitzer weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung und die Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen und prozessualen Rechts. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit. Sofern beide Parteien Unternehmer sind, vereinbaren sie als Gerichtsstand den Geschäftssitz des Hengsthalters Gerichtsstand Passau.

§ 6 Salvatorische Klausel
 Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.

Bankverbindung:
Rottaler Raiffeisenbank Pocking
BLZ 740 670 00
Konto 102 711 346
Steuernummer: 153/256/50106

Bei Überweisungen bitte stets den Besitzernamen angeben!

Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich.